Neues OÖ. Hundehaltegesetz seit 01.12.2024 und Termine Sachkundekurs

Bild mit 3 Hunden

Mit 01. Dezember 2024 ist das neue OÖ Hundehaltegesetz in Kraft getreten.

Das Gesetz bringt wichtige Änderungen, wie die Einführung einer Maulkorb- und Leinenpflicht für bestimmte Hunderassen, neue Schulungspflichten für Hundehalter und eine klare Definition für „große Hunde“ und „spezielle Rassen“. Ziel ist es, durch diese Maßnahmen eine harmonische und sichere Beziehung zwischen Hund und Mensch zu fördern.

Bestehende Hundebesitzer

Für bestehende Hundebesitzer ändert sich wenig. Das neue Gesetz gilt ab dem 01. Dezember 2024 für neu angeschaffte Hunde bzw. nach einem Halterwechsel. Eine Ausnahme bilden Hunde spezieller Rassen.


Folgende Unterlagen benötigen wir bei der Anmeldung:

  • Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank* (Chipregistrierung)
  • Allgemeine Sachkunde (Ist VOR Beginn der Hundehaltung zu absolvieren)
  • Versicherungsbestätigung € 725.000,00 (Änderungen sind der Gemeinde binnen 4 Wochen bekanntzugeben)
  • Heimtierpass/Heimtierausweis
  • Bestätigung über Größe und Gewicht des Hundes (Tierarzt)
  • Alltagstauglichkeitsprüfung bei Hunden mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm oder einem Gewicht von
    mind. 20 kg. Unabhängig davon bei Hunden spezieller Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier,
    Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu bzw. deren Kreuzungen) > siehe dazu Alltagstauglichkeitsprüfung_Infoblatt.pdf herunterladen (0.1 MB)

Gültig nur für Hunde, die ab dem 01.12.2024 angemeldet werden und nicht unter die Kategorie "spezielle Rassen" fallen. Für Bullterrier, American Staffordshire Errier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu bzw. deren Kreuzungen, die vor dem 01.12.2024 angemeldet wurden, ist eine Bestätigung über die Absolvierung einer HAT-Prüfung nachzureichen.

Für Hunde spezieller Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu bzw. deren Kreuzungen) gilt grundsätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten. Die Leinen- und Maulkorbpflicht kann von der Gemeinde aufgehoben werden, wenn ein positiver Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung (nicht älter als drei Monate) vorgelegt wird.


Weitere Infos: https://hundehaltung-ooe.at/

Info Land OÖ: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/538095.htm


* Die Registrierung in der Heimtierdatenbank erfolgt:

  • vom Halter oder der Halterin selbst online unter https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/ (hierfür ist eine Handy-Signatur erforderlich)
  • im Auftrag des Halters durch den Tierarzt/der Tierärztin, die/der die Kennzeichnung vornimmt. Diese Variante ist kostenpflichtig.
  • nach Meldung der Daten durch den Halter an die Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde) durch diese, oder
  • durch eine sonstige Meldestelle - dies kann unter Umständen ein Tierheim sein oder eine andere private Datenbank, die auch eine Meldung gemäß § 24a Tierschutzgesetz durchführt.


Termine für den OÖ-Sachkundenachweis für Hundehalter:

Weggefährten Hundetraining Sachkundekurs am 26.04.25

Hundetraining Leitner Sachkundekurs am 13.04.2025

Hundeschule Shorty's Dogs Sachkundekurs am 08.03.25, 25.04.25 und 20.06.25

Link: Land OÖ - Terminübersicht