Gemeinde Wernstein am Inn
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Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2025/2026 mit einem Heizkostenzuschuss von EUR 200,00 pro Haushalt unterstützt.
Dieser kann von 16. März 2026 bis 15. Mai 2026 online beantragt werden: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss.htm
Wer wird gefördert?
Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:
- Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. März 2026.
- Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
- Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).
Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.
Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig:
Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:
Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 21.883,00 Euro
Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913,00 Euro
AntragstellerInnen benötigen für die Antragstellung folgende Informationen:
- Ihre persönlichen Daten (Antragsteller/in)
- Name/n und Geburtsdaten aller Personen, mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse
- Die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens 2025 aller Personen, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
- Bankverbindung im SEPA-Raum (an die der Oö. Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden soll)
Bei der digitalen Beantragung muss lediglich das Online-Formular ausgefüllt werden, es sind keine Unterlagen notwendig. Die Abfrage von Haushaltseinkommen und Kontrolle der Wohnadresse sowie Anzahl der Personen im Haushalt erfolgt automatisch durch eine Verknüpfung mit der Transparenzdatenbank und dem Zentralen Melderegister. Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ab Anfang April 2026 durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist.
WICHTIG: Eine korrekte Eingabe der Daten ist erforderlich, damit die automatische Überprüfung entsprechend erfolgen kann (Beispielsweise ist der Vorname lt. Zentralem Melderegister anzugeben und nicht etwa eine Abkürzung. Auch ist darauf zu achten, dass Vor- und Nachname nicht vertauscht werden).
Sollte kein Internetzugriff vorhanden sein, wird gebeten, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Ebenfalls ist es möglich, bei der Bürgerservicestelle der Gemeinde Unterstützung zu erhalten.
Antragstellung unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss.htm
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