Studentenförderung

Die Gemeinde Wernstein am Inn gewährt ihren mit Hauptwohnsitz in Wernstein am Inn wohnhaften Studenten an einer Hochschule oder hochschulähnlichen Einrichtung (Fachhochschule etc.) pro Semester einen Förderbetrag in der Höhe von € 75,00 am Ende des laufenden Semesters.

Der Besuch einer Hochschule ist durch die Vorlage einer Bestätigung (Inskriptionsbestätigung) der Hochschule und durch die Vorlage der Gewährung der Familienbeihilfe an den Studenten nachzuweisen.

Die Förderung ist pro laufendes Semester zu beantragen und kann nicht rückwirkend für abgelaufene Semester beantragt werden.